Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Losheim am See

Losheim am See ist eine Gemeinde mit zwölf Ortsteilen im Landkreis Merzig-Wadern im Saarland.
Bundesland
Landkreis
Merzig-Wadern
Einwohner
15.983 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66679
Vorwahlen
06872, 06832
Adresse der Gemeinde
Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See
Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See 66679 Saarland DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Losheim am See
Am Markt 1
66679 Losheim am See

2. Ordnungsamt Losheim am See
Am Markt 1
66679 Losheim am See

3. Finanzamt Merzig
Am Schank 1
66663 Merzig
Gemeinde Losheim am See – Öffnungszeiten
  • Montag: 10:00 - 12:00
  • Dienstag: 10:00 - 12:00
  • Mittwoch: 10:00 - 12:00
  • Donnerstag: 10:00 - 12:00
  • Freitag: 10:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.